Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der Reifen Jais GmbH
Stand: Oktober 2026
1. Geltungsbereich und Anbieter
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge über die Lieferung von Waren (insbesondere Reifen, Felgen, Zubehör) und die Erbringung von Dienstleistungen (z.B. Montage, Einlagerung), die zwischen der Reifen Jais GmbH, Schlöglstraße 59, A-6060 Hall in Tirol (FN 47436i), im Folgenden „wir“ oder „uns“, und unseren Kunden abgeschlossen werden.
1.2. Die AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag in unseren Geschäftsräumen (stationärer Handel), über unseren Onlineshop, per E-Mail, Telefon oder sonstige Fernkommunikationsmittel abgeschlossen wird.
1.3. Verbraucher:in ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 1 KSchG). Unternehmer:in ist jede natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4. Abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
2. Preise und Versandkosten
2.1. Alle angegebenen Preise sind Gesamtpreise in Euro und enthalten die gesetzliche Umsatzsteuer sowie alle sonstigen Preisbestandteile.
2.2. Versandkosten sind nicht im Preis enthalten. Diese werden im Rahmen des Bestellvorgangs gesondert ausgewiesen. Informationen dazu finden Sie per Anfrage an info@reifen-jais.at
2.3. Bei Waren, die mit „a.A.“ (auf Anfrage) gekennzeichnet sind, kann kein verbindlicher Preis im Voraus genannt werden. In diesem Fall stellen wir dem Kunden auf Anfrage ein individuelles Angebot. Ein Vertrag kommt erst durch die ausdrückliche Annahme dieses Angebots durch den Kunden zustande.
3. Bestellvorgang und Vertragsabschluss
3.1. Die Präsentation der Waren in unserem Onlineshop stellt kein rechtlich bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe einer Bestellung (invitatio ad offerendum) dar.
3.2. Im Onlineshop gibt der Kunde durch Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ ein verbindliches Angebot zum Kauf der im Warenkorb befindlichen Waren ab.
3.3. Nach Eingang der Bestellung erhält der Kunde eine automatische Bestätigung per E-Mail (Bestellbestätigung). Diese bestätigt lediglich den Erhalt der Bestellung und stellt noch keine Vertragsannahme dar.
3.4. Der Vertrag kommt erst zustande, wenn wir das Angebot des Kunden durch eine separate Auftragsbestätigung per E-Mail annehmen oder die Ware an den Kunden versenden.
3.5. Die Vertragssprache ist Deutsch. Der Vertragstext wird von uns gespeichert, ist für den Kunden nach Abschluss der Bestellung jedoch nicht mehr über die Website zugänglich. Der Kunde erhält alle relevanten Vertragsdaten mit der Bestellbestätigung per E-Mail.
4. Lieferung und Lieferbeschränkungen
4.1. Wir liefern ausschließlich innerhalb des europäischen Festlands. Eine Lieferung auf Inseln oder in Überseegebiete erfolgt nur nach gesonderter schriftlicher Vereinbarung und gegen Berechnung der tatsächlichen Mehrkosten.
4.2. Die Lieferfristen sind bei den jeweiligen Produkten angegeben. Sofern nicht anders vereinbart, erfolgt die Lieferung innerhalb von 30 Tagen nach Vertragsschluss.
4.3. Wir sind zu Teillieferungen berechtigt, sofern dies für den Kunden zumutbar ist. Zusätzliche Versandkosten entstehen dem Kunden dadurch nicht.
5. Zahlungsbedingungen und Eigentumsvorbehalt
5.1. Dem Kunden stehen die im Rahmen des Bestellvorgangs angegebenen Zahlungsarten zur Verfügung (z. B. Vorkasse, Kreditkarte, PayPal, bei Abholung auch Bar oder Kartenzahlung). Ein Anspruch auf eine bestimmte Zahlungsart besteht nicht.
5.2. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises sowie aller damit verbundenen Kosten und Zinsen in unserem Eigentum.
6. Reifen / Räderverwahrung / Kundendepot
6.1. Einlagerung und Verwahrung
Mit der Übergabe von Reifen und/oder Rädern zur Einlagerung an uns kommt ein entgeltlicher Verwahrungsvertrag zustande. Wir übernehmen die übergebenen Reifen und/oder Räder zur fachgerechten und ordnungsgemäßen Verwahrung.
6.2. Verwahrungsdauer und Verwahrungsentgelt
Die vereinbarte Verwahrungsdauer beträgt sechs Monate und beginnt mit dem Tag der Einlagerung. Das vereinbarte Verwahrungsentgelt ist mit Beginn der Einlagerung fällig.
6.3. Vorzeitige Abholung
Der Kunde kann die eingelagerten Reifen und/oder Räder jederzeit vor Ablauf der vereinbarten Verwahrungsdauer abholen. Die vorzeitige Abholung begründet keinen Anspruch auf eine aliquote Rückerstattung oder Reduktion des bereits fällig gewordenen Verwahrungsentgelts.
6.4. Nichtabholung nach Ablauf der Verwahrungsdauer
Werden die eingelagerten Reifen und/oder Räder nach Ablauf der vereinbarten Verwahrungsdauer von sechs Monaten nicht binnen Wochenfrist abgeholt, werden diese bis zur tatsächlichen Abholung weiter verwahrt. Für die weitere Verwahrung fällt das vereinbarte Verwahrungsentgelt für jeden weiteren Verwahrungszeitraum von sechs Monaten neuerlich an.
Der Kunde ist für die rechtzeitige Abholung der eingelagerten Reifen und/oder Räder selbst verantwortlich. Eine gesonderte Aufforderung zur Abholung ist für das Entstehen des weiteren Verwahrungsentgelts nicht erforderlich.
6.5. Nichtabholung und offene Forderungen
Hinsichtlich allfälliger offener Verwahrungsendgelte greift unser gesetzlich bestehendes Zurückbehaltungs- oder Pfandrecht.
Diesfalls sind wir nach vorheriger entsprechender Verständigung des Kunden und unter Einhaltung, die Reifen und/oder Räder zu verwerten oder verwerten zu lassen.
Ein nach Abzug der offenen, berechtigten Forderungen und der mit der Verwertung verbundenen notwendigen Kosten verbleibender Überschuss wird dem Kunden ausgefolgt.
6.6. Sorgfalt und Haftung
Wir verpflichten uns, die übernommenen Reifen und/oder Räder mit der erforderlichen Sorgfalt zu verwahren und nach Beendigung der Verwahrung in dem Zustand zurückzustellen, in dem sie übernommen wurden.
Für Schäden oder den Verlust der eingelagerten Reifen und/oder Räder, die auf Umständen beruhen, die wir nicht zu vertreten haben, insbesondere für höherer Gewalt, haften wir nur im gesetzlichen Umfang.
6.7. Zustand bei Einlagerung
Für Veränderungen, die ausschließlich auf das Alter, den bisherigen Gebrauch, den bereits vorhandenen Zustand oder die Materialbeschaffenheit der Reifen, Felgen oder sonstigen Bestandteile zurückzuführen sind, haften wir nicht, sofern diese Veränderungen nicht durch eine von uns zu vertretende unsachgemäße Verwahrung verursacht wurden.
6.8. Reifendruckkontrollsystem (RDKS)
Bei Rädern mit Reifendruckkontrollsystem (RDKS) wird die Funktionsfähigkeit des Systems im Rahmen der Einlagerung und Auslagerung überprüft, soweit dies technisch möglich ist.
Die verbleibende Restkapazität bzw. Lebensdauer der in den RDKS-Sensoren verbauten Batterien kann im Rahmen dieser Prüfung nicht zuverlässig festgestellt werden. Ein späterer Ausfall eines RDKS-Sensors aufgrund einer alters- oder nutzungsbedingten Erschöpfung der Batterie begründet daher keine Haftung, sofern der Ausfall nicht auf eine von uns zu vertretende Beschädigung oder unsachgemäße Behandlung während der Verwahrung zurückzuführen ist.
7. Rücktrittsrecht für Verbraucher (Widerrufsrecht)
7.1. Verbraucher haben das Recht, von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurückzutreten (§ 11 FAGG).
7.2. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag, an dem der Kunde (oder ein von ihm benannter Dritter) die Ware (bei Teillieferungen die letzte Ware) in Besitz genommen hat.
7.3. Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss der Kunde uns (Reifen Jais GmbH, Schlöglstraße 59, A-6060 Hall in Tirol, E-Mail: info@reifen-jais.at) mittels einer eindeutigen Erklärung über seinen Entschluss informieren. Er kann dafür das gesetzliche Muster-Widerrufsformular verwenden.
7.4. Ausschluss des Rücktrittsrechts:
Das Rücktrittsrecht besteht gemäß § 18 Abs 1 FAGG unter anderem nicht bei: Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind (z. B. individuell lackierte Felgen oder speziell nach Kundenwunsch zusammengestellte Kompletträder);
Dienstleistungen, wenn wir – auf Grundlage eines ausdrücklichen Verlangens des Kunden (§ 10 FAGG) sowie einer Bestätigung des Kunden über seine Kenntnis vom Verlust des Rücktrittsrechts bei vollständiger Vertragserfüllung – mit der Ausführung der Dienstleistung begonnen haben und die Dienstleistung sodann vollständig erbracht wurde.
7.5. Im Falle eines wirksamen Rücktritts haben wir alle Zahlungen (einschließlich Standardlieferkosten) innerhalb von 14 Tagen ab Zugang der Rücktrittserklärung zurückzuzahlen. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Ware zurückerhalten haben oder der Kunde den Nachweis der Rücksendung erbracht hat.
7.6. Der Kunde trägt die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Ware.
8. Gewährleistung
8.1. Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsbestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beträgt gegenüber Verbrauchern 24 Monate ab Übergabe der Ware.
8.2. Bei gebrauchten Waren wird die Gewährleistungsfrist gegenüber Verbrauchern auf 1 Jahr verkürzt, sofern dies im Einzelfall ausdrücklich ausgehandelt und schriftlich fixiert wurde.
8.3. Gegenüber Unternehmern beträgt die Gewährleistungsfrist 6 Monate ab Übergabe.
9. Haftungsbeschränkung
9.1. Wir haften für Schäden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
9.2. Die Haftung für leicht fahrlässig verursachte Sachschäden wird ausgeschlossen. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus der Verletzung von vertraglichen Hauptpflichten (Kardinalpflichten) sowie für Schäden an Personen.
9.3. Die Haftung gegenüber Unternehmern für entgangenen Gewinn oder sonstige Folgeschäden ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
10.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechts. Bei Verbrauchern gilt diese Rechtswahl nur insoweit, als nicht der gewährte Schutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in dem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.
10.2. Für alle Streitigkeiten aus dem Vertrag ist das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht vereinbart, sofern der Kunde Unternehmer ist.
10.3. Für Klagen gegen Verbraucher gilt der Gerichtsstand des Wohnsitzes, des gewöhnlichen Aufenthaltes oder des Ortes der Beschäftigung des Verbrauchers (§ 14 KSchG).
11. Alternative Streitbeilegung
Wir sind nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. Wir weisen jedoch auf die Plattform der EU-Kommission zur Online-Streitbeilegung (OS) hin: https://consumer-redress.ec.europa.eu/index_de.